ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ORANGE Fitness Club GmbH, Tannenweg 9, 63150
Heusenstamm, vertreten durch Geschäftsführerin: Frau Corinna Clös, und dem Mitglied.
Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertrag
Vertragssprache ist Deutsch.
1.3 Vertragsschluss
1.3.1 Individuell
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart,
erstellt die ORANGE Fitness Club GmbH ein verbindliches Angebot, welches das Mitglied vor Ort im
Studio annehmen kann. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Alternativ kann die Möglichkeit
bestehen, einen Vertrag online über die Homepage abzuschließen.
1.3.2 Widerufsbelehrung
Wurde der Vertrag im Studio geschlossen, besteht kein Widerrufsrecht.
Wurde der Vertrag online oder als sog. „Haustürgeschäft“ abgeschlossen, hat das Mitglied das Recht
diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen.
2. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
2.1 Allgemein
Gegenstand der Leistung der ORANGE Fitness Club GmbH ist der Betrieb eines Fitnessstudios sowie das
Anbieten von Sport- und Fitnessmöglichkeiten.
2.2 Leistungserbringung
Die ORANGE Fitness Club GmbH ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen
zu lassen.
3. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
3.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
3.2 Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen
Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten
anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Servicegebühr für die am Tag
des Zustandekommens des Vertrages fällig.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Lastschriftmandat vom Girokonto des Mitglieds
abgebucht. Dienstleister für die Abbuchung ist hier Finion Capital.
3.3 Kosten bei Rückbuchung / Zahlungsverzug
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die
erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen
zusätzlichen Kosten sowie eine Mahngebühr vom Mitglied zu tragen. Die Firma Finion Capital meldet sich
in diesem Fall schriftlich zwecks Klärung bei dem Mitglied.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so ist die ORANGE Fitness
Club GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. EineKündigungsfrist entfällt. Die ORANGE Fitness Club GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Die ORANGE Fitness Club GmbH behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu
stellen, darunter fallen auch Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
3.4 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mitglied nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf
demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.
4. GESUNDHEITSHINWEIS
Das Angebot/Programm der ORANGE Fitness Club GmbH richtet sich primär an gesunde Erwachsene.
Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Problemen haben vorab den Rat eines Arztes und
Minderjährige die Erlaubnis Ihres gesetzlichen Vertreters einzuholen und auf unser Verlangen
nachzuweisen. Davon unabhängig rät die ORANGE Fitness Club GmbH jedem Nutzer, vor Beginn einer
Übung durch einen Arzt feststellen zu lassen, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Eine
Überbeanspruchung sowie ruckartige Bewegungen sollten in jedem Fall vermieden werden.
Des Weiteren sollte das Mitglied abklären lassen, ob ggf. bestehende psychische oder physische
Erkrankungen der Ausführung der Übungen entgegenstehen (z.B. Angst und Depression in Verbindung
mit Meditationsübungen oder Herzinsuffizienz in Verbindung mit Entspannungsübungen).
Die ORANGE Fitness Club GmbH weist das Mitglied zudem darauf hin, dass weder medizinischen
Dienstleistungen noch medizinische Produkte angeboten werden. Die ORANGE Fitness Club GmbH stellt
den Mitgliedern lediglich Materialien und Übungen zur Verfügung. Sollte die ORANGE Fitness Club
GmbH Mitglieder auf medizinische Produkte oder Leistungen Dritter aufmerksam machen, dient dies
lediglich der Veranschaulichung bzw. zu Informationszwecken. Diese Angaben stellen hierbei keine
medizinische Beratung dar. Es obliegt allein dem Mitglied, eine Entscheidung hinsichtlich des Gebrauchs
bzw. des Kaufs der dargestellten Produkte oder Leistungen Dritter zu tätigen. Die Informationen hat die
ORANGE Fitness Club GmbH hierbei den allgemein zugänglichen Quellen entnommen und kann daher
keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der dargestellten Leistungen/Produkte Dritter
übernehmen.
5. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Das Mitglied kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in
Textform, ohne Angaben von Gründen, kündigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert
sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund wird hierdurch nicht berührt.
Eine Kündigung aufgrund von Umzug ist nicht zulässig.
Das Recht von ORANGE Fitness Club GmbH zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied
• unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht hat,
• gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstößt und die Pflichtverletzung auch nach
Aufforderung durch die ORANGE Fitness Club GmbH nicht unterläßt
• andere Mitglieder bei der Nutzung der Sport- und Fitnessausübung stört
6. HAFTUNG
6.1 Haftungsausschluss
Die ORANGE Fitness Club GmbH sowie deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht
für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden aus einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (folglich solche
Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist). Bei
einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Gegenüber Unternehmern haftet die ORANGE Fitness Club GmbH im Falle eines grob fahrlässigen
Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen
Schadens.6.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
von diesem Haftungsausschluss unberührt.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz
vereinbart, sofern das Mitglied Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist.
7.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Heimatrecht des Mitglieds entgegenstehen, gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
7.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend
vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-
Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit
und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
7.4 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
ORANGE Fitness Club GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag
nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt
sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse,
Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.
(2) Zudem werden bei Betreten des Studios die auf dem Chiparmband gespeicherte Mitgliedsnummer
sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. ORANGE Fitness Club GmbH speichert diese Daten für maximal
zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in
keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht
(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit
der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf
Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten
Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck
hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den
Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird ORANGE Fitness Club GmbH hierfür
gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der
Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die
Datenschutzhinweise von ORANGE Fitness Club GmbH verwiesen.
7.5 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht.